Aufgaben

Zu den Aufgaben einer Feuerwehr gehören Retten, Löschen, Bergen und Schützen.

Retten:
Retten bedeutet nichts anderes als anderen Menschen aus der Lebensgefahr zu helfen. Zum Beispiel bei einem Atemstillstand die sofortige Einleitung der Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe).

Löschen:
Das Löschen ist eine der ältesten Aufgaben einer Feuerwehr. Brände werden mit Hilfe der technischen Ausrüstung einer Feuerwehr bekämpft.

Bergen:
Die Feuerwehr ist weiterhin für das Bergen von Sachgütern, leider aber auch von toten Menschen und Tieren zuständig. Auch das Auspumpen von Kellerräumen bei Hochwasser, Hilfe bei Verkehrsunfällen und Unwetter fällt in Ihrem Aufgabenbereich.

Schützen:
Der vorbeugende Brandschutz ist eine wichtige Einrichtung um Brände im Vorfeld zu vermeiden und die Bevölkerung schon im Kindesalter auf Gefahren aufmerksam zu machen und das richtige Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen. Immer wieder wird Brandschutzerziehung in Kindergärten aber auch in Grundschulen durchgeführt.

Organisation

 

Öffentliche Feuerwehr

Rechtlich geregelt über das hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) sowie die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn.

Der oberste Dienstherr der Feuerwehr ist der Bürgermeister der Stadt Limburg. Der Stadtbrandinspektor leitet alle freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn (Stadtteile + Kernstadt). Die Wehrführer vertreten diesen in den jeweiligen Feuerwehren.

Die Feuerwehr gliedert sich in folgende Abteilungen:

  • Einsatzabteilung
  • Ehren- und Altersabteilung
  • Jugendfeuerwehr
  • Kindergruppe

 

Förderverein

Der Förderverein Freiwillige Feuerwehr Linter e.V. ist ein eingetragener Verein, der die Arbeit der Feuerwehr Linter in allen Abteilungen unterstützt.